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online: Wind-an-Land-Gesetz
Donnerstag, 19. Oktober 2023, 09:15 Uhr - 17:00 Uhr

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Der Ausbau der Windenergie an Land ist eine der zentralen Herausforderungen der Energiewende. Die Notwendigkeit schnellen Handelns wird durch die aktuelle politische Situation und das Embargo russischer Energieimporte noch verstärkt.
Am 01. Februar 2023 ist das im Juli 2022 verabschiedete Wind-an-Land-Gesetz als Artikelgesetz in Kraft getreten. Es enthält das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sowie Änderungen im BauGB und im ROG. Auch das BNatSchG wurde im Hinblick auf die Windenergienutzung geändert. Ziel der Neuregelungen ist es, die Ausweisung der erforderlichen Flächen sicherzustellen, zu beschleunigen und die Planungsverfahren deutlich zu vereinfachen. Dafür werden u.a. verbindliche Flächenziele für die einzelnen Bundesländer festgelegt, die zu einem Stichtag erfüllt sein müssen. Die Länder können ihre Ziele entweder selbst erfüllen oder auf nachfolgende Planungsebenen – die Regional- und die Bauleitplanung - herunterbrechen.
Werden die Flächenziele nicht erfüllt, sollen Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig sein. Auch die in den einzelnen Bundesländern geltenden Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden werden dann unwirksam.
In der Veranstaltung sollen die gesetzliche Neuregelung, ihre Hintergründe und Fragestellungen sowie die darauf beruhende weitere Rechtsentwicklung ausführlich vorgestellt und die Handlungsmöglichkeiten der Planungsträger diskutiert sowie auf praktische Probleme vor Ort eingegangen werden.
Nachfragen und Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht. Dafür ist ausreichend Zeit eingestellt.
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