Terminkalender
Gemäß dem Berliner Solargesetz gilt seit Januar diesen Jahres in Berlin eine Solarpflicht für Neubauten und für Bestandgebäude bei wesentlichen Umbauten des Daches. Ziel des Solargesetzes ist es, die Solarpotenziale auf den Dächern Berlins nutzbar zu machen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.
• Welche sind die wesentlichen Inhalte des Solargesetzes?
• Für wen gilt die Solarpflicht?
• Was ist unter einem „wesentlichen Umbau des Daches“ bei Bestandsgebäuden zu verstehen?
• Kann die Pflicht durch Dritte erfüllt werden?
• Sieht das Solargesetz Ausnahmen vor?
Diese und weitere Fragen werden im Rahmen unserer Informationsveranstaltung zur Solarpflicht am 27.04.23 durch Ullrich Seifert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe beantwortet. Darüber hinaus werden im Rahmen der Veranstaltung das Förderprogramm SolarPlus und die Beratungsangebote des SolarZentrums vorgestellt.