Terminkalender
Seit Mai 2017 besteht für die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, im Rahmen der Bebauungsplanung urbane Gebiete nach § 6a BauNVO festzusetzen.
Die Einführung des urbanen Gebiets wurde ausführlich diskutiert, da sich mit der Implementierung der neuen Gebietskategorie zahlreiche Fragen stellten. Die Diskussionen bezogen sich u. a. auf die Anwendbarkeit des urbanen Gebiets bei Neuplanungen und im Bestand, auf den Gebietscharakter, die zulässigen Nutzungen sowie auf den zumutbaren Störgrad in urbanen Gebieten.
Mittlerweile wurden bereits Bebauungsplanverfahren mit Festsetzungen nach § 6a BauNVO abgeschlossen und auch in der Rechtsprechung waren bereits Bebauungspläne mit festgesetzten urbanen Gebieten Gegenstand. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden Erkenntnisse aus der Rechtsprechung und der Planungspraxis erörtert. Die Diskussionsrunden bieten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.
Die Veranstaltung richtet sich an in der Verwaltung sowie in Büros tätige Planer:innen sowie alle Interessierten aus der Praxis und der Wissenschaft mit Bezug zu bauplanungsrechtlichen Fragestellungen.